Im Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen hat die SPD in der Legislaturperiode 2020 bis 2026 vier Mandate. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über
- Arbeitsfelder unserer Kreisrätinnen und Kreisräte
- Die Arbeit der Kreistagsfraktion
- Anträge der Fraktion
Kreisrat
Fraktionssprecher
Mitglied im Kreisausschuss
Mitglied im Arbeitskreis Wasserrechte
82431 Kochel am See
Kreisrat
stellv. Fraktionssprecher
Mitglied im Schul- und Bauausschuss
Mitglied in der Verbandsversammlung Sparkasse
82515 Wolfratshausen
Tel.: 08171/21131
Kreisrat
Mitglied im Ausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten
Mitglied im Ausschuss für Jugend und Familie
Mitglied im Unterausschuss Jugendhilfe
83671 Benediktbeuern
Kreisrat
Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Tourismus
Mitglied im Aufsichtsrat FlintCenter Verwaltungs-GmbH
Mitglied im Fachbeirat Energie
82538 Geretsried
Tel.: 08171/258652
21.2.2019
Antrag der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung des Stellenplans 2019
Sehr geehrter Herr Landrat,
die SPD-Fraktion beantragt: Der Fachausschuss für soziale und kulturelle Angelegenheiten hat am 04.12.2018 eine ganze Stelle für das Fachgebiet Inklusion vorgeschlagen und beschlossen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2019 beschlossen, diese auf eine 0,5 Stelle zu reduzieren. Die SPD stellt nach einer nochmaligen intensiven Diskussion innerhalb der Fraktion deshalb für die Kreistagssitzung am 27.02.2019 den Antrag die vorgesehene Stelle als eine Vollzeitstelle im Stellenplan 2019 zu belassen.
Begründung:
Mit dem Bundesteilhabegesetz gibt es seit 2016 eine verbindliche Rechtsgrundlage. Es ist deshalb an der Zeit, dafür verbesserte Strukturen zu schaffen. Ziel ist eine bessere Vernetzung, insbesondere auch zu den einzelnen Kommunen und deren Beratung sowie Unterstützung bei der Umsetzung der anstehenden Maßnahmen.
Für die Erarbeitung einer Inklusionsstrategie wird eine 0,5-Stelle auf Dauer nicht ausreichen. Es geht nicht nur darum, Strukturen zu schaffen, sondern vor allem das Thema in der Öffentlichkeit voran zu bringen und die im oben genannten Gesetz erwähnten Maßnahmen umzusetzen.
Andere Landkreise haben das Thema bereits besetzt. Unser Landkreis ist hier im Zeitverzug und hat hier einen Nachholbedarf.
Inklusion und Teilhabe ist ein Zukunftsthema, insbesondere im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel. Dieses ist nicht nur auf Menschen mit Behinderungen begrenzt sondern umfasst auch Senioren, erkrankte Personen oder Menschen mit einer sonstigen – eventuell auch nur zeitlich begrenzten – Beeinträchtigung.
Mit freundlichen Grüßen im Namen der SPD-Kreistagsfraktion
Reiner Berchtold
Fraktionssprecher
Ausschussgemeinschaften AG01 & AG02 Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen (2020-2026)
Bezugnehmend auf die Presseberichte der letzten Tage zu den Plänen die Kreisklinik Wolfratshausen völlig umzugestalten, geben wir als Ausschussgemeinschaften SPD/Linke und ÖDP/FDP/FUW/BP im Kreistag dazu folgende Stellungnahme ab:
Die aktuelle Beschlussvorlage für die nächste außerordentliche Kreistagssitzung ist für uns nicht akzeptabel.
Begründung:
Die externe Unternehmensberatung Vicondo Healthcare GmbH erhielt den Auftrag einer Begleitung und einer Moderation eines Prozesses zur Sicherung einer umfassenden Gesundheitsversorgung unter der Bedingung, die stationäre Versorgung an der Kreisklinik Wolfratshausen gGmbH weiterzuentwickeln und am Standort Wolfratshausen zu erhalten. Dieses Ziel sehen wir durch die vorgestellten Varianten als stark gefährdet an. Die Abgabe der Klinik in „fremde Hände“ war für uns zu keinem Zeitpunkt eine Option. Statt einen gedeihlichen Prozess zu begleiten und zu moderieren soll nun „kurzer Prozess“ gemacht werden.
Wir können nicht akzeptieren, dass trotz mehrmaliger Forderung unsererseits im gesamten Prozess weder eine Transparenz für noch eine Beteiligung der Öffentlichkeit sowie weiterer entscheidender Akteure im Gesundheitswesen gegeben war. Unser Vorschlag eines runden Tisches fand keine Beachtung. Gleichzeitig fordern wir die bisherige Politik des Einigelns aufzugeben und zu einem transparenten, offenen und demokratischen Politikstil umzukehren.
Die wirtschaftliche Bewertung durch die externe Unternehmensberatung Vicondo Healthcare GmbH und die durch die Kreisklinik Wolfratshausen gGmbH differieren in entscheidenden Punkten. Aufgrund dieser signifikanten Unterschiede in der Bewertung der Situation sehen wir es nun als notwendig an, dass auch die Geschäftsführung der Kreisklinik im Gesamtgremium des Kreistags die Gelegenheit bekommt, ihre Position darzustellen. Hierzu haben wir einen schriftlichen Antrag gestellt, um dieser unserer mehrmaligen Forderung Nachdruck zu verleihen. Aus unserer Sicht fehlt dem Kreistag zum jetzigen Zeitpunkt die Basis für eine verantwortliche Entscheidung.
Durch die Corona-Pandemie ist die bisherige Politik des Bettenabbaus und des Ausrichtens des ärztlichen Handelns an Fallpauschalen zunehmend als untauglich erkannt worden. Die Bedeutung der Pflege und Zuwendung über operative Maßnahmen hinaus wird auch in der Bevölkerung immer mehr erkannt. Es zeichnet sich ab, dass die Krankenhausfinanzierung durch den Gesetzgeber neu justiert wird. Damit sind alle Berechnungen, die auf den bisherigen Berechnungsformeln beruhen problematisch und nicht zukunftssicher. Sie können deshalb keine ausreichende Basis für weitreichende Entscheidungen sein.
Wir wollen nicht durch den Bieterwettbewerb das falsche Zeichen setzen, dass wir kein Interesse mehr haben, die trotz Pandemie prosperierende Kreisklinik weiter zu betreiben. Würde der Bieterwettbewerb wie geplant stattfinden, ist unter anderem einer weiteren Privatisierung von Grundversorgungsleistungen in unserem Landkreis Tür und Tor geöffnet. Zu welchen problematischen Effekten dies führt, kann aktuell am Beispiel der Asklepios-Klinik in Bad Tölz gesehen werden.
Einer strategischen Partnerschaft zur Stabilisierung und Weiterentwicklung unserer Kreisklinik stehen wir dann offen und positiv gegenüber, wenn diese auf Augenhöhe stattfindet und der Kreistag das Heft des Handelns in der Hand behält.
Zum gegebenen Zeitpunkt scheuen wir uns nicht davor, mit gebündelten Kräften und unter Beteiligung der Landkreisbürgerinnen und Landkreisbürger unserer Pflicht zur Sicherung der Daseinsvorsorge gerecht zu werden.
Auch haben wir der Klinikbelegschaft gegenüber eine gesellschaftliche Verantwortung, die wir nur nachhaltig wahrnehmen können, wenn die Entscheidungskompetenz hierzu alleine in unserer Zuständigkeit bleibt.
Dem warmen Applaus für die Pflege kann und darf kein kalter Händedruck zum Abschied folgen!
gez.
Kreisrätin Filiz Cetin, SPD, Fraktionsvorsitzende der Ausschussgemeinschaft 01 Kreisrätin Monika Achermann-Weinert, ÖDP, Fraktionsvorsitzende der Ausschussgemeinschaft 02 Kreisrat Reiner Berchtold, SPD Kreisrat Friedrich Meixner, SPD Kreisrat Wolfgang Werner, SPD Kreisrat Sebastian Englich, LINKE Kreisrat Dr. med. Franz Hartmann, FUW Kreisrat Edmund Häner, FDP Kreisrat Max Korntheuer, ÖDP Kreisrat Wolfgang Morlang, BP
Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen, 05. Mai 2021
Kreistagssitzung 24.07.2023
Der Kreistag möge beschließen:
Im Falle der Erhöhung der Nutzungsgebühren für die landkreiseigenen Sportanlagen, wie sie der Kreisausschuss am 25.5.2023 beschlossen hat, dürfen den Vereinen unter dem Strich keine Mehrbelastungen entstehen.
Sollte diese massive Erhöhung zwingend erforderlich sein und „vom Kreistag beschlossen werden, wird die Verwaltung aufgefordert, nach Wegen für einen dauerhaften Ausgleich der zusätzlichen Belastungen, die den Vereinen daraus entstehen, zu suchen.
Für das laufende Jahr kann und muss ein rechtlich gangbarer Weg gesucht werden, dies aus dem Kreishaushalt zu finanzieren. Haushälterisch dürfte dies kein Problem sein, da die Mehreinnahmen aus der Erhöhung zum 1. September ohnehin nicht im Haushalt eingeplant sind. Zu prüfen ist insbesondere eine Zuschussregelung oder ein Verschieben der Inkraftsetzung auf das kommende Jahr.
Für die Zeit ab 1. 1. 2024 sind Gespräche mit den Landkreisgemeinden und Städten, gegebenenfalls unter Beteiligung der Vereine, mit dem Ziel zu führen, die Mitgliedschaft und Arbeit der Vereine nicht durch derartige Kostensteigerungen zu erschweren.
Begründung:
Nach Aussage der Landkreisverwaltung befürwortet auch das Bayerische Kultusministerium die Nutzung von Schulsportstätten durch die Sportvereine. Zur Bedeutung des ehrenamtlichen Vereinssports bedarf es keiner weiteren Ausführungen, da hier stets breiter politischer und gesellschaftlicher Konsens besteht. Nach deren Auskunft trifft die massive Erhöhung der Benutzungsgebühren auf mehr als das Doppelte die Vereine auf unzumutbare Weise.
Der Hinweis auf Zuständigkeiten hilft den Vereinen und deren Mitgliedern höchstens auf mittlere Sicht und auch nur dann, wenn die Städte und Gemeinden bereit und in der Lage wären, in Zukunft die Mehrbelastungen durch höhere Zuschüsse aufzufangen. Auf jeden Fall entstünde den Vereinen eine Finanzierungslücke für den Rest des laufenden Jahres, die kaum noch auszugleichen ist. Sowohl die kommunalen Haushalte als auch die Finanzpläne der Vereine könnten gegebenenfalls erst für das Jahr 2024 die Lücke schließen.
Deshalb wird die Verwaltung gebeten, einen Vorschlag zu entwickeln und umzusetzen, der die Belastung der Vereine im Ergebnis rechtlich einwandfrei auf das bisherige Niveau begrenzt. Für das laufende Jahr ist eine Übergangslösung anzustreben oder die Erhöhung auszusetzen.
Der Kreistag möge beschließen:
Der Kreistag Bad Tölz-Wolfratshausen ersucht die Bayerische Staatsregierung
unverzüglich in Verhandlungen mit dem Bund über einen An- bzw. Rückkauf sämtlicher Wasserkraftwerke in Bayern, welche sich derzeit im Besitz des UNIPER- Konzerns befinden, einzutreten, sich dafür einzusetzen, dass Eigentum, Besitz, Erträge und Verfügungsgewalt über die betroffenen Kraftwerke, die dazugehörigen Infrastrukturen sowie Immobilien vollständig in die öffentliche Hand zurücküberführt werden, dabei in engem Einvernehmen mit den von den Kraftwerken betroffenen Kommunen und Kommunalunternehmen vorzugehen und sie an den notwendigen Entscheidungen zu beteiligen, verschiedene Varianten einer Überführung in öffentliche Unternehmensformen, gegebenenfalls unter Beteiligung der interessierten Kommunen und kommunaler Unternehmen, zu entwickeln und umzusetzen.
Der Kreistag ersucht die Landkreisverwaltung
aus der Sicht des Landkreises sowie seiner Städte und Gemeinden die Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer Beteiligung der Landkreiskommunen an den Entscheidungen und der Wertschöpfung der Wasserkraftwerke im Landkreis zu prüfen, dabei die verschiedenen Modelle kommunaler Beteiligung, vor allem auch der besonders betroffenen Kommunen und des Landkreises sowie von kommunalen Unternehmen zu untersuchen, die sich daraus ergebenden Investitionskosten und zu erwartenden Erträge abzuschätzen,dabei insbesondere die Stärkung der Wirtschafts- und Steuerkraft der Landkreiskommunen in den Blick zu nehmen, dabei auch den Ausbau und Betrieb der vorhandenen und perspektivisch zu planenden Energiegewinnung in der Hand des Landkreises in den Blick zu nehmen und bei der wasser- und umweltrechtlichen Prüfung die Vor- und Nachteile einer öffentlichen Eigentümerschaft, auch in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe „Wasserrechte“ des Kreistages, in die Überlegungen einzubeziehen.
Begründung:
Die Wasserkraft im Landkreis darf nicht weiterhin Spielball privater Investoren und internationaler Konzerne bleiben bzw. wieder werden. Die Übernahme des Konzerns UNIPER durch den Bund ergibt jetzt die historische Chance, die Fehler der vergangenen Privatisierungspolitik zu korrigieren und einen nicht unerheblichen Teil zur Energiesicherheit in unserer Region beizutragen. Das Haben und Sagen über die Verwendung des Wassers, den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und die Verteilung und Verwendung der Wertschöpfung muss wieder in öffentliches Eigentum überführt und damit in die Hände der Bürger und Bürgerinnen gelegt werden. Energieversorgung ist ein existenzieller Teil der Daseinsvorsorge.
Der parteiübergreifende Einsatz von Landtagsabgeordneten verschiedener Parteien, Ministern und zuletzt auch des Ministerpräsidenten für die Rückführung der ehemals im Staatsbesitz befindlichen Wasserkraftwerke in Raum Oberbayern u.a. in die öffentliche Hand vermittelt ein verändertes Bewusstsein für die Sicherung der regionalen Energieerzeugung- und -sicherheit. Aus diesem Grunde sollte die Gelegenheit wahrgenommen und an die die Bundes- u. Landesregierung appelliert werden, sich dafür einzusetzen, dass die Rückführung von Energieanlagen in die öffentliche Hand ermöglicht wird.
Die aktuellen Genehmigungen für den Betrieb zahlreicher Wasserkraftwerke, wie beispielsweise im Bereich des Walchensees, laufen am Ende dieses Jahrzehnts aus. Teilweise ist ein direkter Heimfall, also eine erzwingbare Übereignung an den Staat, nicht mehr vorgesehen.
Seit Jahren wird über die naturschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Rahmenbedingungen, die in Zukunft gelten sollen, diskutiert. Sachgerechte, auf die Dauer praktikable, demokratisch legitimierte und bei Bedarf korrigierbare Regelungen werden im Einvernehmen mit einem am maximalen Gewinn orientierten Konzern nur sehr schwer zu erreichen sein. Auch der Klimawandel und immer stärker schwankende Wassermengen machen Regelungen erforderlich, die im Interesse der jeweiligen Regionen und der Bevölkerung den jeweiligen Entwicklungen angepasst werden können.
Die Erfahrungen mit der Privatisierung des Bayernwerks haben in den letzten dreißig Jahren gezeigt, dass ständig wechselnde Eigentümer, Konzernstrukturen und Unternehmensführungen nicht zu befriedigenden Lösungen geführt haben.
Weder wurden halbwegs konstante Gewerbesteuern abgeführt, noch Arbeitsplätze gesichert. Viele früher sichere Beschäftigungsverhältnisse gingen zulasten der Qualität der Leistungen durch Fremdvergabe verloren, Investitionen wurden zeitweise verzögert, Immobilien veräußert und die Zahlung von Steuern, insbesondere an die betroffenen Kommunen, durch konzerninterne Verrechnung (legal) vermieden.
Wegen des Zusammenbruchs des Geschäftsmodells im Bereich Gashandel konnte der UNIPER-Konzern nur noch durch den Eingriff des Bundes und auf Kosten der deutschen Steuerzahlenden vor der Insolvenz und einer willkürlichen Zerschlagung gerettet werden. Die hohen Erträge aus der Wasserkraft verschwinden in den milliardenschweren Verlusten aus dem Gasgeschäft. Der Vorstand des Unternehmens (dem dafür jede politische Legitimation fehlt) kämpft vor diesem Hintergrund lautstark dafür, die ertragreiche Wasserkraft im Konzern zu halten.
Die Europäische Union fordert aus beihilferechtlichen Gründen einen baldigen Ausstieg des Bundes. In dieser Situation müssen wir rechtzeitig verhindern, dass die bayerische Wasserkraft in die Hände der meistbietenden Kapitalanleger, Investmentfonds, privaten Aktionäre oder gar Spekulanten fällt.
Im Zuge der Energiewende wird es notwendig, gerade bei den erneuerbaren Energien die betroffenen Kommunen und ihre Bürger und Bürgerinnen an den Entscheidungen und den Erträgen zu beteiligen. Im Falle der bayerischen Wasserkraft geht es um die Erarbeitung eines neuen Modells der Abwägung von Interessen und der Bürgerbeteiligung. Dies kann es jedoch nur dann geben, wenn sich diese sensible Infrastruktur wieder in öffentlicher Hand befindet.
Der Kreistag bekennt sich zur Nutzung der Wasserkraft als erneuerbare CO2-freie Energiequelle. Er fordert den Erhalt und Weiterbetrieb der bestehenden Wasserkraftwerke im Landkreis. Er betrachtet die Energieversorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit die Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen an Entscheidungen und der regionalen Wertschöpfung verbessert werden kann, kommt der kommunalen Ebene dabei in Zukunft eine größere Bedeutung als bisher zu.
Nach Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ist nun auch Ministerpräsident Markus Söder offen für eine Übernahme der UNIPER- Wasserkraftwerke durch den Freistaat. "Ja, wenn der Bund die Wasserkraftwerke verkaufen würde, dann sind wir offen dafür", sagte der CSU-Chef in seiner Grundsatzrede auf dem Parteitag in Nürnberg. Ob er damit eine vollständige Übernahme meinte oder nur eine Beteiligung, ließ er offen. Weiter meinte Ministerpräsident Söder: „Wir steigen neu in die Wasserkraft ein, an der Salzach etwa, in einer Dimension wie seit 30 Jahren nicht mehr.“
Auch die bayerischen Grünen und die BayernSPD fordern seit längerem eine Übernahme der Kraftwerke an Isar, Lech, Donau und Main durch den Freistaat bzw. in öffentliche Hände. Diese Position unterstützen jüngst auch in einer repräsentativen Umfrage die Menschen in Bayern mit deutlicher Mehrheit: Die Entscheidung der Staatsregierung in den 1990er Jahren, die Wasserkraftwerke zu privatisieren, halten rückblickend rund 81 Prozent der Befragten für einen strategischen Fehler. (dpa/hil)